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Wir sind anerkannter Bildungsträger nach § 85 SGB III.
Wir sind zertifiziert nach § 9 AZWV.
Unsere Bildungs-und Weiterbildungsmaßnahmen können durch die Arbeitsagentur gefördert werden.

Weiterbildung gewerblicher Kraftfahrer nach BKrfQG & BKrfGV
Grundlage: Auf Grund der EG-Richtlinie 2003/59/EG wurde am 1. Oktober 2006 das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Diese sieht u.a. eine Schulung zum Erwerb einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge vor.
Zielgruppe: Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen
Personenverkehr (ab 10. September 2008 bereits in Kraft)mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen
D1, D1E, D, DE
und
Güterverkehr (ab 10. September 2009) mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE.
Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes muss dieser Personenkreis
eine regelmäßige Weiterbildungsschulung ohne Abschlussprüfung
nachweisen.
Abschluss: Schulungsnachweis je Modul gemäß BKrFQV
Bei Vollständigkeit (5x7 Stunden a' 60 Minuten) dient er zur Vorlage bei der Führerscheinstelle für den Eintrag "95" in den EU-Führerschein.
Beschleunigte Grundqualifikation:
Dauer 140 Stunden
IHK-Prüfung
Weitere Seminare
Sie sind im Straßenverkehr auffällig geworden oder haben ein relativ volles Punktekonto in Flensburg? Vielleicht ist Ihnen die Probezeit Ihres neu erworbenen Führerscheins zu lang?
Lösungen zu diesen Problemen finden Sie auf den folgenden Seiten. Sie erthalten hier ausgiebige Informationen zu unseren Seminaren zu den Themen Punkteabbau und Probezeitverkürzung sowie dem Aufbauseminar für Fahranfänger.
Auch hier gilt natürlich: Fragen Sie uns bitte, falls wir nicht alle Unklarheiten beseitigen konnten.
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