Wir sind anerkannter Bildungsträger nach § 85 SGB III.

Wir sind zertifiziert nach § 9 AZWV.

Unsere Bildungs-und Weiterbildungsmaßnahmen können durch die  Arbeitsagentur gefördert werden.

 

                        
 

Weiterbildung gewerblicher Kraftfahrer nach BKrfQG & BKrfGV

 

 

 

Grundlage:            Auf Grund der EG-Richtlinie 2003/59/EG wurde am 1. Oktober 2006 das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Diese sieht u.a. eine Schulung zum Erwerb einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge vor.

 

 

Zielgruppe:      Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen

Personenverkehr (ab 10. September 2008 bereits in Kraft)mit  Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen

D1, D1E, D, DE

 

und

 

Güterverkehr (ab 10. September 2009) mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE.

 

 

                         Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes muss dieser Personenkreis

                         eine regelmäßige Weiterbildungsschulung ohne Abschlussprüfung

                         nachweisen.

 


Abschluss:       Schulungsnachweis je Modul gemäß BKrFQV

Bei Vollständigkeit (5x7 Stunden a' 60 Minuten) dient er zur Vorlage bei der Führerscheinstelle für den Eintrag "95" in den EU-Führerschein.

 

 

 

                       Beschleunigte Grundqualifikation:

 

 

                        Dauer 140 Stunden

                  IHK-Prüfung

 

 

 

Weitere Seminare

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Auch hier gilt natürlich: Fragen Sie uns bitte, falls wir nicht alle Unklarheiten beseitigen konnten.

 


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